Hochflugordung

  1. Abhaltung von Hochflugwettbewerben

Die Abhaltung von Hochflugwettbewerben innerhalb des Vereins dient dem Zweck die Hochflugeigenschaften sowie den Flugstil der Hochflugrassen zu erhalten und zu fördern.  Zur Teilnahme sind nur Mitglieder des Vereins berechtigt welche ihrer Beitragsflicht gegenüber dem Verein  nachgekommen sind.

 

 

 

  1. Tauben beim Wettflug

Die zum Wettflug startenden Tauben müssen aller einer Rasse angehören und mit geschlossenen Flugringen beringt sein. Den Wettflug hat ein vom Verein anerkannter Flugrichter abzunehmen. Wünschenswert wäre die Abnahme von zusätzlich einem zweiten Flugrichter. Der Flugrichter führt das Flugprotokoll, welches von dem Flugrichter oder den Flugrichtern unterschrieben wird. Der 1. Flugrichter ist für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Flugprotokolls verantwortlich.

 

 

  1. Anmeldung einer Flugabnahme

Die Anmeldung einer Flugabnahme hat rechtzeitig zu erfolgen. Die Flugrichter werden vom Wetteilnehmer angefordert.  In der Gegenwart des Flugrichters oder den Flugrichtern hat der Starter einen Stich von mindestens 3 Tauben ohne Fahne o.ä. hochzulassen. Das Nachstecken einzelner Tauben oder sogar einen zweiten Stich ist nicht statthaft. Störungen jeder Art, wodurch der Flug beeinflusst werden könnte, sind zu vermeiden. Es ist ein Standort einzunehmen und einzubehalten, der eine jegliche Beeinflussung der Tauben ausschließt.

 

 

 

 

  1. Flugrichter:

Flugrichteranwärter werden unter Aufsicht anerkannter Hochflug-, Roller- und Sturzflugrichter ausgebildet. Der Richteranwärter muss die Tauben 3 mal in allen drei Flughöhen erkannt haben und unter Aufsicht des Flugrichters je ein Flugprotokoll für die jeweilige Kategorie (Hochflug-, Roller- und Sturzflugtauben) ausgefüllt haben. Die neuen Richter müssen umgehend dem Vorstand gemeldet werden.

  1. Flugende

Der Flug gilt als beendet wenn,

 

  • die Tauben landen,
  • von den aufgelassenen Tauben mehr als die Hälfte landen,
  • weniger als drei Tauben fliegen,

 

  • die aufgelassenen Tauben ohne Unterbrechung mehr als eine Stunde in der unteren Höhe fliegen > gilt für folgende Klassen ( Klasse 1: Deutsche Hochflugrassen, Klasse 2: Europäische Hochflugrassen, Klasse 4: Rollerrassen, Klasse 5: Purzlerrassen, Klasse 7: Sturzflugtauben)
  • die aufgelassenen Tauben ohne Unterbrechung mehr als 90 min in der unteren Höhe fliegen > gilt für folgende Klassen (Klasse 3: Hochflugtippler)
  • die Tauben aus der unteren Höhe den Augen der Richter länger als eine halbe Stunde entschwinden. Erscheinen die Tauben innerhalb der halben Stunde in einer anderen Höhe, so wird diese Höhe seit dem Erscheinen der Tauben als Preishöhe angenommen.
  • die Tauben aus der mittleren Höhe den Augen der Richter länger als eine halbe Stunde entschwinden.
    1. Erscheinen die Tauben innerhalb der halben Stunde in der unteren Höhe, so  wird diese Höhe seit dem Erscheinen der Tauben als Preishöhe angenommen.
    2. Erscheinen die Tauben innerhalb der halben Stunde in der mittleren Höhe, so wird diese Höhe seit dem Erscheinen der Tauben als Preishöhe angenommen.
    3. Erscheinen die Tauben innerhalb der halben Stunde in der oberen Höhe, so werden  diese bis zum Erscheinen der Tauben die mittlere Höhe als Preishöhe angenommen. Danach wird die obere Wertungshöhe angenommen.
    4. die Tauben nach zwei Stunden in der oberen Höhe nicht mehr zu sehen sind und dann in einer andern Höhe erscheinen.

Auf Wunsch des Starters kann das Protokoll neu angefangen werden oder Flug wiederholt werden. Bei ungünstigem Wetter oder Greifvogelattacken ist eine Wiederholung gestattet, worüber der Flugrichter zu entscheiden hat.

 

Bei besonderen Ereignissen, z.B. Angriffe durch Greife oder Wetterumschwung, entscheidet der Veranstalter über den Abbruch des Fluges. Die bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Punkte sind gültig und mittels Flugbericht zu melden. Die Abbruchursachen sind im Flugbericht zu melden.

 

  1. Flughöhen
  1. Erste Preishöhe   = Untere Höhe = 1 Punkt/min.
  2. Zweite Preishöhe = Mittlere Höhe = 3 Punkte/min.

In dieser Höhe ist der Schwanz der Tauben nicht mehr deutlich sichtbar.

  1. Dritte Preishöhe   = Obere Höhe = 5 Punkte/min.

In dieser Höhe ist der Flügelschlag der Taube nicht mehr sichtbar. Erscheint die Taube nur noch als Punkt (Punkthöhe) oder fliegt unsichtbar wird auch dies mit 5 Punkte/min gewertet.

  1. Beginn der Punktvergabe

Für den Flugrichter beginnt die Punktvergabe sofort nach dem Auflaß der Tauben. Die Flugzeiten in den jeweiligen Preishöhen sind mit Sorgfalt festzuhalten. Beim schnellen Höhenwechsel soll der Flugrichter nach seinem Ermessen eine Karenzzeit von drei Minuten in der Wertung einsetzen.

 

 

 

 

  1. Weitere Flugbestimmungen
  • Die Flugprotokolle sind innerhalb von drei Tagen nach Flugabnahme dem Flugwart auszuhändigen. Sie sind ordnungsgemäß auszufüllen und vom Flugrichter oder den Flugrichter zu unterschreiben.
  • Der Vorstand und der Flugwart des Vereins sind berechtigt Kontrollen durchzuführen.
  • Flugabnahmen können nur von Flugrichtern abgenommen werden, die vom Vorstand und Flugwart bestätigt sein müssen.
  • Ein Flugprotokoll muß mit folgenden Daten ausgefüllt sein: Daten des Züchters, Rasse der Tauben, Flugbeginn und Flugende, Zeitangaben, die Höhe und Dauer des Fluges, Flugzeit, Punktzahl und Witterungsverhältnisse.
  • Sieger ist der Flugstich mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der bessere Index.
  1. Flugklassen

Geflogen wird in 7 Klassen und einer Jugendklasse die wie folgt aufgeteilt sind:

Klasse 1:         Deutsche Hochflugrassen

Klasse 2:         Europäische Hochflugrassen

Klasse 3:         sämtliche Rollerrassen

Klasse 4:         sämtliche Purzlerrassen

Klasse 5:         Sturzflugtauben Adana Wammen/ Wuta

Klasse 6:         Rassen, welche nicht zu den Hochflugrassen gehören

Klasse 7:        Hochflugtippler

Jugendklasse (Jugendliche im Alter bis 16 Jahre)